Sehr geehrte Frau B..., sehr geehrter Herr Weber, Leider gehen Sie auf die Argumentation in meinem Schreiben vom 27.4.2009 nicht ein. Stattdessen wiederholen Sie -- nach wie vor ohne Begründung -- die Behauptungen, die ich in meinem Schreiben ausführlich widerlegt habe. Eine Zusage, den Schaden auf eine der von mir vorgeschlagenen Arten zu regeln, kann ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen. Eine Kostenaufstellung erübrigt sich, da eine Kostenübernahme für die Reparatur von meiner Seite nicht in Betracht kommt (Ausnahme: Innenreinigung des Geräts wie in meinem Schreiben vom 27.4.2009 ausgeführt). Zur "Entstehung des aktuellen Flüssigkeitsschadens" kann ich mich naturgemäß nicht äußern, da ein solcher nicht vorliegt. Ein Selbstbehalt im Rahmen des GSPP ist dementsprechend nicht akzeptabel. (Sie haben mir -- nebenbei bemerkt -- die Bedingungen zum GSPP in einer Fassung zugeschickt, die für meinen Vertrag gar nicht maßgeblich ist.) Es bleibt daher bei den in meinem Schreiben vom 27.4.2009 genannten Forderungen und der darin gesetzten Frist. Über die angekündigten Schritte hinaus behalte ich mir vor, nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist die publizistischen Möglichkeiten des Internets und weiterer Massenmedien nutzen, um möglichst viele potentielle Opfer vor Ihren unseriösen Praktiken zu warnen. Sie können davon ausgehen, dass ich das ggf. in einer nicht abmahnfähigen Weise tun werde. Sie sollten zu Ihrer Verantwortung stehen und eine kostenlose Reparatur anbieten, statt weiter auf unwahren Behauptungen zu bestehen und darauf zu hoffen, ich würde mich dagegen nicht wehren. Grüße Horst Lehner