Sehr geehrte Frau B..., sehr geehrter Herr Weber,

Leider gehen Sie auf die Argumentation in meinem Schreiben vom 27.4.2009
nicht ein. Stattdessen wiederholen Sie -- nach wie vor ohne Begründung --
die Behauptungen, die ich in meinem Schreiben ausführlich widerlegt habe.

Eine Zusage, den Schaden auf eine der von mir vorgeschlagenen Arten zu
regeln, kann ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen. Eine Kostenaufstellung
erübrigt sich, da eine Kostenübernahme für die Reparatur von meiner Seite
nicht in Betracht kommt (Ausnahme: Innenreinigung des Geräts wie in meinem
Schreiben vom 27.4.2009 ausgeführt). Zur "Entstehung des aktuellen
Flüssigkeitsschadens" kann ich mich naturgemäß nicht äußern, da ein solcher
nicht vorliegt. Ein Selbstbehalt im Rahmen des GSPP ist dementsprechend
nicht akzeptabel. (Sie haben mir -- nebenbei bemerkt -- die Bedingungen zum
GSPP in einer Fassung zugeschickt, die für meinen Vertrag gar nicht
maßgeblich ist.)

Es bleibt daher bei den in meinem Schreiben vom 27.4.2009 genannten
Forderungen und der darin gesetzten Frist.

Über die angekündigten Schritte hinaus behalte ich mir vor, nach fruchtlosem
Ablauf der gesetzten Frist die publizistischen Möglichkeiten des Internets
und weiterer Massenmedien nutzen, um möglichst viele potentielle Opfer vor
Ihren unseriösen Praktiken zu warnen. Sie können davon ausgehen, dass ich
das ggf. in einer nicht abmahnfähigen Weise tun werde.

Sie sollten zu Ihrer Verantwortung stehen und eine kostenlose Reparatur
anbieten, statt weiter auf unwahren Behauptungen zu bestehen und darauf zu
hoffen, ich würde mich dagegen nicht wehren.

Grüße

Horst Lehner