Sehr geehrter Herr H..., Leider stelle ich anhand Ihrer Ausführungen erneut fest, dass Sie die in Ihrem Hause dokumentierten Vorgänge nicht so genau nehmen, wie das aus meiner Sicht geboten wäre. Das gilt um so mehr, als Sie zum wiederholten Mal "Erkenntnisse" behaupten, die einen Kunden nicht nur viele hundert Euro, sondern auch Zeit und Nerven kosten können. Konkret schreiben Sie: > Als Sie mit dem Auftrag 1582101 einen Flüssigkeitsschaden zur näheren > Überprüfung bei uns eingereicht haben, wurde Ihr Gerät zerlegt, um weitere > Flüssigkeitsrückstände im Gerät feststellen zu können. Unsere Überprüfung hat > ergeben, dass sich keine Flüssigkeitsrückstände im Gerät befunden haben. > Mithin wurde lediglich die Tastatur ausgetauscht. Aus Ihrem eigenen Geräterückgabebeleg geht im Gegensatz dazu hervor, dass das Gerät nur TEILzerlegt wurde. Dabei ist es durchaus möglich, die derzeit im Gerät befindlichen Flüssigkeitsspuren zu übersehen, die sich größtenteils unter dem Logic Board befinden. Interessant finde ich übrigens, dass Sie zum aktuellen Fall schreiben: > Als Ihr Gerät zum Austausch des Ersatzteils geöffnet wurde, haben wir > Flüssigkeitsrückstände im Gerät und auch unter der damals ausgetauschten > Tastatur nachweisen können. Bisher haben Ihre Mitarbeiter, mit denen ich Kontakt hatte, immer darauf bestanden, dass Flüssigkeitsrückstande AN der Tastatur gefunden worden seien. Dies war aber nicht nachzuvollziehen. UNTER der Tastatur befindet sich die Gehäuseoberschale, an der allenfalls minimale Spuren vorhanden sind. Darunter kommt das Logic Board, an dem es bei genauerem Hinsehen durchaus Spuren gibt. Alle diese Teile wurden aber im letzten Jahr nicht ausgetauscht und laut Dokumentation auch nicht gereinigt. Wenn man diese beiden Dinge zusammen nimmt, kommt man zu dem Schluss, dass unser Dissens sich möglicherweise nur noch auf die Frage bezieht, ob Sie absolut ausschließen können, dass die vorhandenen Flüssigkeitsspuren bei der Sichtprüfung am teilzerlegten Gerät letztes Jahr übersehen wurden. Können Sie dies nicht mit letzter Sicherheit ausschließen -- und ich wüßte nicht, wie Sie das könnten -- dann sollten Sie Ihre bisherigen "Erkenntnisse" als das sehen, was sie sind: Vermutungen. Sie können aber nicht eine Garantiereparatur aufgrund von Vermutungen verweigern. Jedenfalls aber können Sie eines nicht: > ... belegen, dass es sich um einen neuen Schaden handelt. > Vor diesem Hintergrund erachten wir auch einige Ihrer Ausführungen in Ihrem > Blog als problematisch. Bisher ist mein Blog nicht öffentlich, weil ohne Kenntnis des kompletten URL kein Zugriff möglich ist. Er hat sich aber schon als nützlich erwiesen, um die Vorgänge bei Apple vollständig und übersichtlich darzustellen. Inzwischen ist der Blog übrigens unter einem neuen URL erreichbar: <http://www.....de/gravis/> Gern dürfen Sie mir mitteilen, welche meiner Ausführungen genau Sie als problematisch ansehen. > Wir werden in dieser Angelegenheit unsere Erkenntnisse ebenfalls an die Firma > Apple weiterleiten. Mit Apple habe ich mich inzwischen darauf geeinigt, dass ein weiterer Apple Service Provider das Gerät überprüfen soll. Wenn dabei an der Tastatur keine Flüssigkeitsrückstände gefunden werden, will man kulanzhalber trotz der anderen Flüssigkeitsrückstände im Gerät eine kostenlose Reparatur anbieten. Bisher habe ich das Gerät noch nicht zu diesem anderen ASP gebracht, habe dies aber in den nächsten Tagen vor... Bei Apple wird der Vorgang unter der Bearbeitungsnummer 125556792 geführt. Sie können dazu gern mit Frau Denisa Kocicova Kontakt aufnehmen unter der folgenden Rufnummer: 00800 2775 2775 Sie werden aufgefordert, die Nummer des gewünschten Gesprächspartners einzugeben: 89579 Nach eigener Auskunft hat Frau Kocicova in dieser Sache übrigens schon mit Ihrem Hause gesprochen, um die andere Seite zu hören. Allerdings weiß ich nicht, mit wem genau sie gesprochen hat. Grüße Horst Lehner