Date: Mon, 06 Jul 2009 10:46:12 +0200 Subject: Re: Auftragsnummer 1900678, Ablehnung meines Garantieanspruchs From: Horst Lehner <Horst_Lehner@arcor.de> To: GRAVIS Kundenservice <kundenservice@gravis.de>, Archibald Horlitz <...@gravis.de> CC: O. M.; <...@....de> ... Sehr geehrter Herr Horlitz, sehr geehrter Herr H..., Auf mein unten nochmals wiedergegebenes Mail an Herrn H... bin ich ohne Antwort. Inzwischen gibt es eine neue Entwicklung, die zu einer Reparaturzusage von Apple geführt hat. Obwohl Sie wohl Kontakt mit Apple hatten, konnten Sie Apple offensichtlich ebenso wenig wie mich von Ihrer folgenden Kernaussage überzeugen: >> Ihre Behauptung, dass dies alte Flüssigkeitsrückstände aus dem >> ersten Schaden 1582101 seien, können wir nach o.g. Sachverhalt >> nicht nachvollziehen. Vielmehr können wir belegen, dass es sich >> um einen neuen Schaden handelt. Ihre so genannten Belege waren auch bei der dritten Zerlegung des Geräts -- diesmal bei einem autorisierten Apple Service Provider -- nicht auffindbar. Gerne können Sie die Details in meinem Blog nachlesen: <http://horst-lehner.mausnet.de/gravis/3.html> Aufgrund der unnachgiebigen -- und jetzt erwiesen auf unhaltbaren Behauptungen beruhenden -- Haltung Ihres Hauses wird der Blog voraussichtlich Ende nächster Woche -- nach Abschluss der Garantiereparatur -- veröffentlicht werden. Aufgrund der neuen Entwicklung des Falls gehe ich davon aus, dass Ihre Formulierung: >> Vor diesem Hintergrund erachten wir auch einige Ihrer Ausführungen >> in Ihrem Blog als problematisch. Es steht Ihnen selbstverständlich >> frei, Ihre Meinung in einer derartigen Weise kund zu tun, so lange >> dies keine Rechte anderer beeinträchtigt. gegenstandslos geworden ist. Sollten Sie anderer Meinung sein, gilt weiter, was ich bereits früher mailte: > Gern dürfen Sie mir mitteilen, welche meiner Ausführungen genau Sie als > problematisch ansehen. Bisher haben Sie dazu keine näheren Hinweise gegeben. Klar ist, dass Sie die Veröffentlichung des Blogs als Ganzes mit einer derart summarischen Aussage nicht verhindern können. Wenn Sie aber konkrete Aussagen im Blog benennen können, mit denen Sie die Rechte von GRAVIS verletzt sehen, werde ich dies selbstverständlich angemessen berücksichtigen. Sollten Sie dies nicht tun, gehe ich davon aus, dass Sie keine Rechte von GRAVIS mit der Veröffentlichung verletzt sehen. Auch nach der Veröffentlichung steht es Ihnen natürlich frei, zu einem anderen Schluss kommen. Ich möchte für diesen Fall vorsichtshalber klar stellen, was auch schon unter dem Blog steht: >>> Eine Abmahnung zu Inhalten dieses Blogs betrachte ich als >>> rechtsmissbräuchlich, wenn ich auf den Gegenstand dieser >>> Abmahnung nicht vorher formlos hingewiesen wurde oder mir >>> keine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt wurde. Schön wäre es, wenn GRAVIS die Rechte von Kunden genau so ernst nähme, wie die eigenen. Noch schöner wäre eine Haltung "im Zweifel für den Kunden". Dazu muss man sich und sein Tun täglich in Frage stellen -- und Fehler auch zugeben können. Dazu waren Sie in diesem Fall leider nicht in der Lage... Grüße Horst Lehner ...